Vom 8. bis 22 Juli ist Arunas Blandis, seit 2006 Geschäftsführer der Firma Schweers Australia Pty Limited in Sydney, zu einem Besuch in Europa. Er war auch in der Firmenzentrale der Schweers Gruppe in Meerbusch-Osterath zu Gast und sah seinen Eindruck bestätigt, dass die Firmengruppe Schweers/PanStreet in Sachen Technologie immer einen Schritt voraus ist.
Michael Schweers, Geschäftsführer, Gründer und Inhaber, und Arunas Blandis erörterten die Mobilität der Zukunft. Michael Schweers führte auf dem Firmengelände seine Drohne vor und legte die Vorschrift für den Betrieb von Drohnen in Deutschland und insbesondere Nordrhein-Westfalen dar. Drei Betriebskategorien, Drohnenführerschein und Kennzeichnungspflicht: Am 18. Juni 2021 wurden Anpassungen des nationalen Rechts wirksam, welche die unmittelbar geltenden europäischen Vorgaben konkretisieren. Grundgedanke der neuen Regulierung ist ein risikobasierter Ansatz, d.h. je größer das Risiko des Drohnenbetriebes, desto höher sind die Anforderungen an Menschen und Technik. Ansprechpartner für Flugbetrieb in der offenen Kategorie ist die örtlich zuständige Luftfahrtbehörde. In Nordrhein-Westfalen ist dies zum Beispiel für die Regierungsbezirke Köln und Düsseldorf die Bezirksregierung Düsseldorf.